Montag, 22 Februar 2021 18:50

Schweizer Atomkraftwerk darf Brennstäbe aus Deutschland bekommen

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  Edward mit den Scherenhänden kann auch Reaktorkuppeln: Framatome-Niederlassung in Richland im US-Bundesstaat Washington. Edward mit den Scherenhänden kann auch Reaktorkuppeln: Framatome-Niederlassung in Richland im US-Bundesstaat Washington. Framatome

Von Andreas Wilkens
 
Der BUND hatte der Ausfuhrgenehmigung für Brennstäbe aus Lingen widersprochen. Das VG Frankfurt a.M. hält die Genehmigung aufrecht.
 
Brennelemente aus Lingen dürfen an das Atomkraftwerk Leibstadt in der Schweiz geliefert werden. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass trotz eines eingelegten Widerspruchs die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erteilte Ausfuhrgenehmigung für den Brennelementhersteller Framatome sofort vollzogen werden kann
 

Drei Personen, die im Süden Baden-Württembergs wohnen, sowie der Umweltschutzverband BUND hatten den Widerspruch eingelegt. Das Atomkraftwerk sei veraltet und störanfällig und erfülle die aktuellen Sicherheitsanforderungen nicht, es bedrohe die Sicherheit der ganzen Region. Im Falle eines schweren Unfalls werde es auf deutscher Seite wesentlich mehr Strahlenopfer geben als in der Schweiz. Das BAFA dürfe daher nicht zur Gefährdung der eigenen Bevölkerung beitragen, indem es eine Ausfuhrgenehmigung für die zum Betrieb des Reaktors benötigten Brennelemente erteilt.

Das Verwaltungsgericht befand die Widersprüche als "offensichtlich unzulässig", weshalb ihnen keine aufschiebende Wirkung zukomme. Natürliche Personen seien nicht widerspruchsbefugt, wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Dezember 2020 ausführte. Die atomrechtliche Ausfuhrregelung schütze sie nicht in ihren individuellen Grundrechten auf Leben und Gesundheit, sondern diene ausschließlich dem Schutz des Staates und dem Interesse der Allgemeinheit.

Auch dem BUND stehe kein Widerspruchsrecht zu, da die deutsche Rechtsordnung bei atomrechtlichen Exportgenehmigungen kein Verbandsklagerecht vorsehe. Der Umweltschutzverband könne sich nicht auf weitergehende Rechtsbehelfsmöglichkeiten im Völkerrecht berufen, weil diese nicht in deutsches Recht umgesetzt worden seien. Daher habe das Gericht die vorgebrachten Sicherheitsbedenken nicht inhaltlich prüfen und für die Entscheidung berücksichtigen können.

Die Widersprechenden können sich bis nächste Woche noch beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel beschweren. Der BUND hat unterdessen bei der Staatsanwaltschaft Erlangen Strafanzeige gegen Framatome erstattet wegen des Verdachts auf rechtswidrigen Export von Kernbrennstoffen. Framatome habe zwei Transporte von Brennelementen durchgeführt, bevor das Verwaltungsgericht entschieden habe.

Das AKW Leibstadt nahe der deutschen Grenze bei Waldshut-Tiengen ist seit 1984 am Netz. Es ist eines von vier Reaktorblöcken, die vorerst in der Schweiz in Betrieb bleiben. Die Schweizer Atomaufsicht hatte wegen Mängel in der Sicherheitskultur vor zwei Jahren dort eine tiefgreifende Überprüfung angeordnet.

Für den BUND erschien als ein Erfolg, dass sich überhaupt ein Gericht mit der Zulässigkeit dieser Lieferung befasst. "Natürlich ist dem BUND bewusst, dass die deutsche Regierung nicht gegen die souveräne Entscheidung der Schweiz, Atomkraftwerke zu betreiben, vorgehen kann. Sie kann aber sehr wohl Zeichen setzen, indem sie den Export von Kernbrennstoffen in grenznahe Risikokraftwerke unterbindet", erläutert Sylvia Pilarsky-Grosch vom BUND. Den Willen dazu habe die aktuelle Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, doch die angekündigte Gesetzesänderung komme nicht voran.

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Gelesen 4826 mal Letzte Änderung am Montag, 22 Februar 2021 17:05