05.10.2016 Amtsgericht von Guebwiller
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05.10.2016 Amtsgericht von Guebwiller
Ein Gericht im Elsass hat sich vier Stunden lang mit Rohrbrüchen in Fessenheim im Frühjahr 2015 beschäftigt / Urteil im Dezember.
GUEBWILLER. Zwei Störfälle im Akw Fessenheim im Frühjahr 2015 haben möglicherweise strafrechtliche Konsequenzen. Das Amtsgericht Guebwiller verhandelte am Mittwoch Klagen von Akw-Gegnern, die dem Betreiber Electricité de France (EdF) "Lügen" und "Beschwichtigung" vorwerfen.
Damals war zweimal kurz hintereinander im Februar und März nach Rohrbrüchen Kühlwasser in einer Gesamtmenge von 100 Kubikmetern in einen Maschinenraum des Akw gelaufen und hatte Anlagen und Schaltkästen überflutet. Der Betreiber hatte an die Atomaufsicht ASN lediglich gemeldet, ein Reaktor sei wegen undichter Rohrleitungen außerhalb der radioaktiven Zone abgeschaltet worden.
In der mehr als vierstündigen Verhandlung in dem elsässischen Städtchen stritten Staatsanwaltschaft sowie Rechtsvertreter der Betreiber und der Kläger – fünf atomkritische Verbände aus Frankreich und der Region – teils erbittert um eine Bewertung der Störfälle und das Krisenmanagement der Kraftwerksmannschaft.
Die Vertreter von EdF verteidigten ihr damaliges Vorgehen. Sie betonten, das Reglement sei in Fällen wie diesen nicht so präzise wie von den Gegnern behauptet. Es könne, räumten sie ein, damals allenfalls zu einer "Regelabweichung" gekommen sein, keinesfalls aber seien dies strafbare Handlungen.
Der Vertreter der französischen Atomaufsicht ASN, die damals den Reaktor nach den Vorfällen inspizierte, sagte, schon der durch die Leckage stark verringerte Kühlwasservorrat sei damals ein Sicherheitsrisiko für den Reaktor gewesen. Die Staatsanwältin betonte in ihrem Plädoyer, es sei richtig, auch kleine Fehler juristisch zu verfolgen, damit es nicht zur großen Katastrophe komme. Sein Urteil will das Amtsgericht am 7. Dezember verkünden. Im Fall einer Verurteilung drohen den Managern Geldstrafen in vierstelliger Höhe.
Vor Beginn der Verhandlung demonstrierten etwa 100 Atomkraftgegner aus dem Elsass, aus Südbaden und der Schweiz mit Transparenten und Sprechchören vor dem Gerichtsgebäude und forderten eine schnelle Abschaltung des Akw. Den Prozess verfolgten 50 Zuhörer im Saal, vor der geöffneten Saaltür hörten weitere Bürger zu. Die Staatsanwaltschaft Colmar hatte die Klagen der Verbände dem Amtsgericht von Guebwiller zur Verhandlung und Entscheidung vorgelegt.
Fessenheim ging 1977 ans Netz und ist das älteste noch laufende Kernkraftwerk Frankreichs. Über die Sicherheit gibt es seit langem Streit. Zuletzt war 2018 als Termin für eine Stilllegung im Gespräch.
Quelle der Bericht: Badische Zeitung
www.badische-zeitung.de/elsass-x2x/strafe-fuer-ueberschwe...
GUEBWILLER. Zwei Störfälle im Akw Fessenheim im Frühjahr 2015 haben möglicherweise strafrechtliche Konsequenzen. Das Amtsgericht Guebwiller verhandelte am Mittwoch Klagen von Akw-Gegnern, die dem Betreiber Electricité de France (EdF) "Lügen" und "Beschwichtigung" vorwerfen.
Damals war zweimal kurz hintereinander im Februar und März nach Rohrbrüchen Kühlwasser in einer Gesamtmenge von 100 Kubikmetern in einen Maschinenraum des Akw gelaufen und hatte Anlagen und Schaltkästen überflutet. Der Betreiber hatte an die Atomaufsicht ASN lediglich gemeldet, ein Reaktor sei wegen undichter Rohrleitungen außerhalb der radioaktiven Zone abgeschaltet worden.
In der mehr als vierstündigen Verhandlung in dem elsässischen Städtchen stritten Staatsanwaltschaft sowie Rechtsvertreter der Betreiber und der Kläger – fünf atomkritische Verbände aus Frankreich und der Region – teils erbittert um eine Bewertung der Störfälle und das Krisenmanagement der Kraftwerksmannschaft.
Die Vertreter von EdF verteidigten ihr damaliges Vorgehen. Sie betonten, das Reglement sei in Fällen wie diesen nicht so präzise wie von den Gegnern behauptet. Es könne, räumten sie ein, damals allenfalls zu einer "Regelabweichung" gekommen sein, keinesfalls aber seien dies strafbare Handlungen.
Der Vertreter der französischen Atomaufsicht ASN, die damals den Reaktor nach den Vorfällen inspizierte, sagte, schon der durch die Leckage stark verringerte Kühlwasservorrat sei damals ein Sicherheitsrisiko für den Reaktor gewesen. Die Staatsanwältin betonte in ihrem Plädoyer, es sei richtig, auch kleine Fehler juristisch zu verfolgen, damit es nicht zur großen Katastrophe komme. Sein Urteil will das Amtsgericht am 7. Dezember verkünden. Im Fall einer Verurteilung drohen den Managern Geldstrafen in vierstelliger Höhe.
Vor Beginn der Verhandlung demonstrierten etwa 100 Atomkraftgegner aus dem Elsass, aus Südbaden und der Schweiz mit Transparenten und Sprechchören vor dem Gerichtsgebäude und forderten eine schnelle Abschaltung des Akw. Den Prozess verfolgten 50 Zuhörer im Saal, vor der geöffneten Saaltür hörten weitere Bürger zu. Die Staatsanwaltschaft Colmar hatte die Klagen der Verbände dem Amtsgericht von Guebwiller zur Verhandlung und Entscheidung vorgelegt.
Fessenheim ging 1977 ans Netz und ist das älteste noch laufende Kernkraftwerk Frankreichs. Über die Sicherheit gibt es seit langem Streit. Zuletzt war 2018 als Termin für eine Stilllegung im Gespräch.
Quelle der Bericht: Badische Zeitung
www.badische-zeitung.de/elsass-x2x/strafe-fuer-ueberschwe...